Allgemeine Visa-Informationen

2024/1/1

Inhaltsverzeichnis

*For English CLICK HERE

Visumantragsverfahren
  1. Wer benötigt ein Visum? (Visumbefreiung)
  2. Visaarten und Antragsverfahren

Weitere Informationen zum Thema Visum
  Certificate of Eligibility
  "Multiple Entry" Visum

Hotline für Visaanfragen

*Zollhinweise, Importbestimmungen (Tiere, Medikamente) finden Sie hier.

 

Visumantragsverfahren

 1. Wer benötigt ein Visum? (Visumbefreiung)

Deutsche Staatsangehörige sowie weitere 67 Länder und Regionen benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum.
Reisepässe müssen wenigstens für die gesamte Aufenthaltsdauer bis einschl. Tag der Ausreise gültig sein (Ausnahme: Beantragung und Einreise mit Langzeitvisa).
Deutsche vorläufige Reisepässe und deutsche Kinderreisepässe sind für die Einreise anerkannt.
Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen.

Visa-Empfehlung für türkische Staatsangehörige mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass

 

  Arten von Reisen Visa Requirements
Deutsche Staatsangehörige
und
Länder und Regionen mit Visumbefreiung
Short-term stay (bis zu 90 Tagen) für eine Reise, eine Geschäftsreise (außer im Falle von Einkünften aus Japan), Konferenzen oder ein Studium nicht erforderlich
Long-term stay, work oder CoE-Inhaber (Certificate of Eligibility) erforderlich
Länder und Regionen ohne Visumbefreiung Short-term stay (bis zu 90 Tagen) erforderlich
Long-term stay, work oder CoE-Inhaber (Certificate of Eligibility) erforderlich

 

 2. Visaarten und Antragsverfahren

Der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente sind je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind.
Informationen über die Anforderungen für Visumbeantragung nach Staatsangehörigkeit finden Sie auf der Seite des Außenministerium von Japan zum Thema Visum [Englisch].

Visa für Short-term Stay
 Tourismusvisum
 Visum für den Besuch von Verwandten und Freunden in Japan
 Visum für geschäftliche Angelegenheiten
 Visum für die Teilnahme an Konferenzen in Japan

Visa für Work & Long Term Stay
 Studenten-, Praktikums- und Arbeitsvisum (Antrag mit CoE)
 
Working Holiday Visum
 

〇 Das japanische Generalkonsulat Düsseldorf akzeptiert nur Visumanträge und Visumanfragen von Einwohnern aus NRW. 
〇 Anträge können frühestens 3 Monate vor der Abreise gestellt werden.
Zur Beantragung eines Visums ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
〇 Für die Beantragung eines Visums bei uns ist kein Termin notwendig. Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten.
〇 Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags hängt von der Situation des/der Antragstellers/in ab und beträgt mindestens 5 Werktage. Es gibt allerdings Fälle, in denen es mehrere Wochen dauern kann.

〇 Eine Beantragung über eine bevollmächtigte Person ist unter Umständen mit unterschriebener Vollmacht und Ausweis des/der Vertreters/Vertreterin möglich. 
〇 Wenn Sie zur Abholung nicht erscheinen können, ist die Zusendung des Reisepasses mit dem Visum möglich (sofern keine Visagebühren anfallen wie z.B. bei deutschen Staatsangehörigen). Reichen Sie dafür bei Beantragung einen ausreichend frankierten Rückumschlag ein.

Weitere Informationen zum Thema Visum

 Certificate of Eligibility

Was ist ein "Certificate of Eligibility" (CoE) ?
Ein "Certificate of Eligibility"(zairyû shikaku nintei shômeisho) ist ein Dokument, das die Tätigkeit bestätigt, die der Ausländer in Japan ausüben möchte. Der Vorteil dieses Dokuments besteht darin, dass es die Zeit für die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestaltet. 

Wann muss ein CoE beantragt werden?
- Für Langfristige Aufenthalte in Japan (z.B. Versetzung nach Japan, Auslandsstudium, Familienzusammenführung, etc.)
- Für bezahlte Aktivitäten in Japan, für die Antragstellende von japanischer Seite Geld erhalten (auch wenn die Aufenthaltsdauer weniger als 90 Tage beträgt)

*Anm.: Das Verfahren für Working holiday Visum ist anders, siehe hier.
 
Wer beantragt ein CoE und wo?
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen in Japan (z.B. vom Arbeitgeber, Ehepartner*in, Universität, etc) direkt bei der nächsten zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Die Ausstellung dauert in der Regel 2-3 Monate. Nach Erhalt des CoE muss damit ein Visumsantrag in den japanischen Botschaften/Konsulaten gestellt werden.
CoE-Antragsverfahren (Immigration Immigration Services Agency) [Externe Website]
Antrag mit CoE (Studenten-, Praktikums- und Arbeitsvisum)
 

 "Multiple Entry" Visum

Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mehrmals in Japan einreisen möchten, können ein "multiple entry" Visum erhalten, vorausgesetzt die Antragsbedingungen sind erfüllt. Mit dem "multiple entry" Visum ist es möglich, nach Erhalt des Visums innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrmals in Japan einzureisen, ohne jedesmal ein neues Visum zu beantragen.
(Hinweis) In einigen Fällen kann nach der Prüfung ein Visum für die einmalige Einreise erteilt werden.


Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür. 
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie hier:

Visaanfragen

JAPAN VISA INFORMATION HOTLINE

Die Hotline erteilen allgemeine Auskünfte zu japanischen Visa. 
(a) Gebührenfreier Online-Anruf (Englisch, Vietnamesisch, Russisch, Ukrainisch, 24 Stunden)
https://comm.brdg.site/visa_japan.html

(b) Telefon +49 (0)800 180 8469 (Englisch, 24 Stunden)
*Wenn Sie von Deutschland aus anrufen, werden die ortsüblichen Telefongebühren fällig.
 

Foreign Residents Information Center

Wenn Sie Fragen zum Einreise- und Aufenthaltsverfahren in Japan (Verlängerung des Visums, Änderung der Visakategorie etc.) haben, wenden Sie sich bitte an die japanische Einwanderungsbehörde:
 Immigration Services Agency of Japan "Foreign Residents Information Center"
              TEL. (Aus Japan): 0570-013904
              TEL. (Aus dem Ausland): +81-3-5796-7112
              E-Mail: info-tokyo@i.moj.go.jp
 

Konsulabteilung des Generalkonsulats

Wenn Sie konkrete Fragen zur Visaantrag bei uns oder Fragen zu einem laufenden Visaantrag haben, kontaktieren Sie uns bitte per
TEL: 0211-1648-220 (Öffnungszeiten)
Email: konsul@ds.mofa.go.jp *
 
*Wenn Sie sich bei uns per Email melden, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und eine telefonische Erreichbarkeit an, damit wir uns gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Grundvoraussetzungen zur Erteilung eines Visums

Die Hinweise zu den Visumbestimmungen für Japan beruhen auf den Angaben des japanischen Justizministeriums und sind ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich. Über die endgültige Entscheidung bezüglich der Einreise seitens der japanischen Behörden vor Ort können wir generell keine verbindliche Aussage machen.

Folgende Punkte sind nach Angaben des Japanischen Außenministeriums Grundvoraussetzungen zur Erteilung eines Visums:

Der Antragsteller ist in Besitz eines gültigen Reisepasses und ist berechtigt, in sein Heimatland oder das Land, für das er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, zurückzukehren.
 
Die für die Antragstellung des Visums notwendigen Unterlagen sind vollständig und liegen im Original vor.
 
Der Aufenthalt in Japan und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten, der zivile Status des Antragstellers und die Dauer des Aufenthalts müssen mit den im "Immigration Control and Refugee Recognition Act" (Kabinettbeschluss Nr. 39, 1951) festgelegten Bestimmungen zum Aufenthaltsstatus und zur Dauer des Aufenthaltes übereinstimmen.
 
Die Bestimmungen von Artikel 5, Paragraph 1 des oben genannten Act dürfen nicht auf den Antragsteller zutreffen.