Informationen für die Beantragung eines Visums mit dem Certificate of Eligibility

2023/5/19
Antrag:
Grundsätzlich muss der/die Antragsteller/in persönlich mit seinem/ihrem Reisepass, Visumantragsformular und sämtlichen anderen dem Zweck des Aufenthalts entsprechend (siehe unten) notwendigen Dokumenten am Schalter die Unterlagen abgeben.
Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Personen (z.B. Touristen, Inhaber von Besuchervisum, etc.) und Personen, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht in Deutschland aufhalten, können nicht akzeptiert werden.
 
Erforderliche Unterlagen:
  1. der gültige Reisepass
  2. falls Sie kein EU-Staatsbürger sind: Aufenthaltstitel für Deutschland
  3. Certificate of Eligibility (CoE)
  4. ein Visumantragsformular**
  5. ein Passfoto**
* Die Visabeantragung als auch die Einreise nach Japan kann sowohl mit dem Original als auch mit einer Kopie des CoE erfolgen. Bei einem rein digital ausgestellten CoE stellen Sie bitte den Visaantrag mit dem Ausdruck der digitalen Version. Bei Einreise sollte das CoE im Original, als Kopie oder als Ausdruck ebenfalls vorgelegt werden.
** Alle Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte zwei Antragsformulare und zwei Passfotos ein.

Sollten Sie für ein Praktikum einen Aufenthalt in Japan planen, jedoch kein Certificate of Eligibility von Ihrem Praktikumsgeber erhalten können, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
 
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung mindestens 5 Werktage in Anspruch nimmt und nur Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben bzw. deren Universität/Arbeitsstelle sich in NRW befindet, bei uns das Visum beantragen können.