Informationen für Besuch bei Ihren Verwandten und Freunden in Japan
2022/10/18

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise bis zu 90 Tage kein Visum. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde ist möglich. Eine Genehmigung der Verlängerung kann das Generalkonsulat jedoch nicht garantieren. Zur Einreise in Japan genügt die Vorlage des für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses.
Eine Liste der Nationalitäten, die kein Visum für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen benötigen, finden Sie unter folgendem Link (englischsprachig): https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html

- der gültige Reisepass und der deutsche Aufenthaltstitel
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular *
- ein Foto nach Passfotomaßen *
- Flugdetails (Reservierungen, e-Tickets oder Ausdruck der Flüge zwischen Deutschland und Japan)
- Dokumente von Verwandten/Freunden in Japan (Kopien ausreichend):
- bei nicht-japanischen Staatsangehörigen:
- Einladungsschreiben
- ein ausgefüllter Reiseplan
- falls die Person in Japan die Kosten für den Aufenthalt übernimmt
- Garantieschreiben
- Einkommensnachweis
- Meldebescheinigung
- beidseitige Kopie der Residence Card
- bei japanischen Staatsangehörigen:
- Einladungsschreiben
- ein ausgefüllter Reiseplan
- Familienregisterauszug (Koseki Tohon)
- falls die Person in Japan die Kosten für den Aufenthalt übernimmt
- Garantieschreiben
- Einkommensnachweis
- Meldebescheinigung
- bei nicht-japanischen Staatsangehörigen:
- Nachweis der Beziehung:
- bei Familienangehörigen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienregisterauszug etc.
- bei Freunden: Fotos, Chatverläufe, Briefe, e-Mails etc.
- finanzielle Nachweise:
- finanzielle Nachweise: aktueller Kontoauszug (wenn die Reisekosten von einer anderen Person übernommen werden, benötigen wir einen Kontoauszug von der Person, die Ihnen bei der Reise die finanzielle Unterstützung gibt, dazu ihre Reisepasskopie, Brief für finanzielle Unterstützung und falls zutreffend Heiratsbescheinigung/Geburtsurkunde)
*Alle Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte zwei Antragsformulare und zwei Passfotos ein.

Im Falle, dass weitere Dokumente nötig sind, kann die Bearbeitung länger dauern, sodass wir empfehlen, frühzeitig den Antrag zustellen. Beachten Sie dabei jedoch, dass
die Beantragung frühestens drei Monate von der geplanten Einreise nach Japan möglich ist, da dieses selbst drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]