Informationen für Besuch bei Ihren Verwandten und Freunden in Japan

2026/4/1

Einreiseverfahren in Japan

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise bis zu 90 Tage kein Visum. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde ist möglich. Eine Genehmigung der Verlängerung kann das Generalkonsulat jedoch nicht garantieren. Zur Einreise in Japan genügt die Vorlage des für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses.
 
Eine Liste der Nationalitäten, die kein Visum für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen benötigen, finden Sie unter folgendem Link (englischsprachig): https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html

Liste grundlegender Dokumente für einen Besuchervisumsantrag [„Temporary Visitor Visa“ (Besuch von Verwandten und Freunden)]

Alle Unterlagen müssen ohne Heftklammern oder Mappen eingereicht werden.
*Alle Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte zwei Antragsformulare und zwei Passfotos ein.
 
  1. der gültige Reisepass
  2. falls zutreffend: der deutsche Aufenthaltstitel (im Original)
  3. ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (im Original) *
  4. ein Passfoto (3,5 × 4,5 cm, nicht älter als 6 Monate*
  5. Flugdetails: ein Ausdruck der Flugbuchung oder e-Tickets zwischen Deutschland und Japan, oder ein Ausdruck der Website des Fluges, den Sie buchen möchten (diese müssen nicht gebucht sein)
  6. Reiseplan
  7. finanzielle Nachweise:
    • aktueller Kontoauszug für einen Monat oder Gehaltsabrechnung für 3 Monate 
    • wenn die Reisekosten von einer anderen Person übernommen werden:
      • Kontoauszug von der Person, die Ihnen bei der Reise die finanzielle Unterstützung gibt
      • ihre Reisepasskopie
      • Brief für finanzielle Unterstützung
      • falls zutreffend Heiratsbescheinigung/Geburtsurkunde)
  8. Dokumente von Verwandten/Freunden in Japan (Kopien ausreichend):
    • Einladungsschreiben (Englisch/Japanisch)
    • Kopie von dem Reisepass und der Residence Card (bei japanischen Staatsangehörigen nur der japanische Reisepass)
    • falls die Person in Japan die Kosten für den Aufenthalt übernimmt
      • falls zutreffend: Einkommessteuerbescheid oder Arbeitgeberbescheinigung
      • Kontoauszug der bürgenden Person
      • aktuelle Meldebescheinigung (Juminhyo)
      • Garantieschreiben (Englisch/Japanisch)
  9. Nachweis der Beziehung: 
    • bei Familienangehörigen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienregisterauszug etc. (Kopie ausreichend)
    • bei Freunden: Fotos, Chatverläufe, Briefe, e-Mails etc.

Unter Umständen können nach Einsicht in die Unterlagen weitere Nachweise verlangt werden.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen (englischsprachig):
Anforderungen für Temporärvisum nach Staatsangehörigkeit

Anmerkungen

〇 Anträge können frühestens 3 Monate vor der Abreise gestellt werden.
〇 Das japanische Generalkonsulat Düsseldorf akzeptiert nur Visumanträge und Visumanfragen von Einwohnern aus NRWFür Einwohner anderer Bundesländer beachten Sie bitte die Liste der Botschaften/Konsulate in Deutschland.
〇 Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags hängt von der Situation des/der Antragstellers/in ab und beträgt mindestens 5 Werktage. Im Falle, dass weitere Dokumente nötig sind, kann die Bearbeitung länger dauern, sodass wir empfehlen, frühzeitig den Antrag zustellen.
〇 Anträge können ausschließlich am Schalter eingereicht werden. Per Post zugesandte Dokumente werden nicht akzeptiert.
〇 Für die Beantragung eines Visums bei uns ist kein Termin notwendig. Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten.