Geschäftliche Angelegenheiten

2022/10/18

Einreiseverfahren in Japan

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise bis zu 90 Tage kein Visum. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde ist möglich. Eine Genehmigung der Verlängerung kann das Generalkonsulat jedoch nicht garantieren. Zur Einreise in Japan genügt die Vorlage des für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses.

 
Eine Liste der Nationalitäten, die kein Visum für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen benötigen, finden Sie unter folgendem Link (englischsprachig): https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html

Liste grundlegender Dokumente für einen Besuchervisumsantrag [„Temporary Visitor Visa“ (Geschäftliche Angelegenheiten)]

Alle Unterlagen müssen ohne Heftklammern oder Mappen eingereicht werden.
*Alle Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte zwei Antragsformulare und zwei Passfotos ein. 
 
  1. der gültige Reisepass und der deutsche Aufenthaltstitel (im Original)
  2. ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (im Original) *
  3. ein Passfoto (3,5 × 4,5 cm, nicht älter als 6 Monate) *
  4. Flugdetails: ein Ausdruck der Flugbuchung oder e-Tickets zwischen Deutschland und Japan, oder ein Ausdruck der Website des Fluges, den Sie buchen möchten (diese müssen nicht gebucht sein)
  5. ein Entsendungsschreiben vom Arbeitgeber in englischer oder japanischer Sprache (im Original)
  6. ein formloses Garantieschreiben für Kostenübernahme vom Arbeitgeber in englischer oder japanischer Sprache (im Original) (falls die Reisekosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, benötigen wir den aktuellen Kontoauszug des/der Antragsstellers/-in)
  7. ein ausgefüllter Reiseplan mit Angaben über Ein- und Ausreisedatum, Aufenthaltsorte, die geplanten Aktivitäten sowie Adresse und Telefonnummer der Hotels in denen Sie übernachten werden (diese müssen nicht gebucht sein)
  8. ein Einladungsschreiben von der Firma in Japan (Kopien ausreichend)
  9. falls die Firma in Japan die Reisekosten übernimmt:

Unter Umständen können nach Einsicht in die Unterlagen weitere Nachweise verlangt werden.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen (englischsprachig)
:
Anforderungen für Temporärvisum nach Staatsangehörigkeit

Anmerkungen

〇 Anträge können frühestens 3 Monate vor der Abreise gestellt werden.
〇 Das japanische Generalkonsulat Düsseldorf akzeptiert nur Visumanträge und Visumanfragen von Einwohnern aus NRWFür Einwohner anderer Bundesländer beachten Sie bitte die Liste der Botschaften/Konsulate in Deutschland.
〇 Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags hängt von der Situation des/der Antragstellers/in ab und beträgt mindestens 5 Werktage. Es gibt allerdings Fälle, in denen es mehrere Wochen dauern kann.
〇 Anträge können ausschließlich am Schalter eingereicht werden. Per Post zugesandte Dokumente werden nicht akzeptiert.
〇 Für die Beantragung eines Visums bei uns ist kein Termin notwendig. Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten.