Informationen für einen Besuchervisumsantrag „Temporary Visitor Visa“ (Teilnahme an Konferenzen)
2022/10/18
Einreiseverfahren in Japan
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise bis zu 90 Tage kein Visum. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde ist möglich. Eine Genehmigung der Verlängerung kann das Generalkonsulat jedoch nicht garantieren. Zur Einreise in Japan genügt die Vorlage des für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses.
Eine Liste der Nationalitäten, die kein Visum für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen benötigen, finden Sie unter folgendem Link (englischsprachig): https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
Liste grundlegender Dokumente für einen Besuchervisumsantrag [„Temporary Visitor Visa“] (Teilnahme an einer Konferenz)
*Alle Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte zwei Antragsformulare und zwei Passfotos ein.
Anmerkungen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 5 Werktage. Unter Umständen kann die Bearbeitung länger dauern, sodass wir empfehlen, frühzeitig den Antrag zu stellen. Beachten Sie dabei jedoch, dass die Beantragung frühestens drei Monate von der geplanten Einreise nach Japan möglich ist, da das Visum selbst drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]
Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise bis zu 90 Tage kein Visum. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage bei einer regionalen Einwanderungsbehörde ist möglich. Eine Genehmigung der Verlängerung kann das Generalkonsulat jedoch nicht garantieren. Zur Einreise in Japan genügt die Vorlage des für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepasses.
Eine Liste der Nationalitäten, die kein Visum für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen benötigen, finden Sie unter folgendem Link (englischsprachig): https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
Liste grundlegender Dokumente für einen Besuchervisumsantrag [„Temporary Visitor Visa“] (Teilnahme an einer Konferenz)
- der gültige Reisepass und der deutsche Aufenthaltstitel
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular *
- ein Foto nach Passfotomaßen *
- Flugdetails (Reservierungen, e-Tickets oder Ausdruck der Flüge zwischen Deutschland und Japan)
- ein Entsendungsschreiben vom Arbeitgeber in englischer oder japanischer Sprache
- ein formloses Garantieschreiben für Kostenübernahme vom Arbeitgeber in englischer oder japanischer Sprache (falls die Reisekosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, benötigen wir den aktuellen Kontoauszug des/der Antragsstellers/-in)
- ein ausgefüllter Reiseplan
- ein Einladungsschreiben von dem Organisatoren aus Japan
- Informationen über die Konferenz
- (Unter Umständen können weitere Dokumente verlangt werden.)
*Alle Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte zwei Antragsformulare und zwei Passfotos ein.
Anmerkungen:
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 5 Werktage. Unter Umständen kann die Bearbeitung länger dauern, sodass wir empfehlen, frühzeitig den Antrag zu stellen. Beachten Sie dabei jedoch, dass die Beantragung frühestens drei Monate von der geplanten Einreise nach Japan möglich ist, da das Visum selbst drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]