Allgemeine Visa-Informationen

2023/4/12
Die folgenden Hinweise zu den Visumbestimmungen für Japan beruhen auf den Angaben des japanischen Justizministeriums und sind ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich. Über die endgültige Entscheidung bezüglich der Einreise seitens der japanischen Behörden vor Ort können wir generell keine verbindliche Aussage machen.
 
Folgende Punkte sind nach Angaben des Japanischen Außenministeriums Grundvoraussetzungen zur Erteilung eines Visums:
 
  • Der Antragsteller ist in Besitz eines gültigen Reisepasses und ist berechtigt, in sein Heimatland oder das Land, für das er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, zurückzukehren.
  • Die für die Antragstellung des Visums notwendigen Unterlagen sind vollständig und liegen im Original vor.
  • Der Aufenthalt in Japan und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten, der zivile Status des Antragstellers und die Dauer des Aufenthalts müssen mit den im "Immigration Control and Refugee Recognition Act" (Kabinettbeschluss Nr. 39, 1951) festgelegten Bestimmungen zum Aufenthaltsstatus und zur Dauer des Aufenthaltes übereinstimmen.
  • Die Bestimmungen von Artikel 5, Paragraph 1 des oben genannten Act dürfen nicht auf den Antragsteller zutreffen.
 
Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mehrmals in Japan einreisen möchten, können ein "multiple entry" Visum erhalten, vorausgesetzt die Antragsbedingungen sind erfüllt. Mit dem "multiple entry" Visum ist es möglich, nach Erhalt des Visums innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrmals in Japan einzureisen, ohne jedesmal ein neues Visum zu beantragen.
 
  1. Visumbefreiung (wegen Covid-19 gelten trotz Visumbefreiung weiterhin besondere Einreisemaßnahmen)
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise für einen temporären Aufenthalt bis zu 90 Tagen (z.B. als Touristen, Geschäftsreisende ohne Vergütung von japanischer Seite etc.) kein Visum. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. (Der Reisepass sollte für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in Japan gültig sein.) Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen

Informationen zur Visumbefreiung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können beim Japanischen Außenministerium eingesehen werden: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
 
  1. Visumpflicht und Visumantrag
Für alle nicht-temporären Aufenthalte in Japan oder Vergütung von japanischer Seite besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit eine Visumpflicht. Da der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich diesbezüglich rechtzeitig auf unserer Internetseite zu informieren bzw. sich telefonisch mit unserer Konsularabteilung in Verbindung zu setzen.
 
Bitte beachten Sie, dass wir Visaanträge weder per Email noch per Post akzeptieren. Zur Beantragung eines Visums ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, ein Termin ist nicht notwendig. Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung sind von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr*.
*Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Sicherheitskontrolle unseren Gästebereich zwischen 11:30 - 13:00 schließen.
 
  1. Certificate of Eligibility
Neben dem traditionellen Verfahren, bei dem die japanische Auslandsvertretung den Antrag und die Dokumente entgegennimmt, gibt es ein zweites Verfahren über das "Certificate of Eligibility" (zairyû shikaku nintei shômeisho).
 
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestalten.   
 
  1. Weitere Hinweise
Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie hier:
Japanisches Außenministerium
Japanische Einwanderungsbehörde
 
  1. Formulare, die für einen Visumantrag erforderlich sind (je nach Kategorie nicht alle notwendig):
 Visumantragsformular
 Reiseplan
 Einladungsschreiben aus Japan
 Garantieschreiben aus Japan
 
  1. Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags hängt von der Situation des/der Antragstellers/in ab. Im Allgemeinen dauert diese mindestens 5 Werktage, vorausgesetzt, sämtliche Antragsdokumente sind vollständig und korrekt ausgefüllt abgegeben worden. Es gibt allerdings Fälle, in denen es mehrere Wochen dauern kann, bis die Anträge fertig bearbeitet sind und das Visum ausgestellt werden kann.
Der/die Antragsteller/in kann bis zu drei Monate vor geplanter Ankunft in Japan einen Visumantrag stellen, da die meisten Visa selbst drei Monate ab dem Ausstellungszeitpunkt für die Einreise gültig sind.
 
  1. Visumgebühren
Die Gebühr hängt von der Staatsangehörigkeit des/der Antragstellers/in ab. Bei Beantragung teilen wir mit, ob Gebühren anfallen werden.
Sämtliche Gebühren müssen bar bezahlt werden. Es werden weder Kredit- noch Bankomatkarten akzeptiert.
 
Für deutsche Staatsbürger, die meisten EU-Bürger und russische Staatsbürger sowie US-Staatsbürger fallen keine Visagebühren an.
 
Informationen über eventuell anfallende Visagebühren:
 
Visagebühren (Stand April 2023)
Allgemeine Visagebühr* 21,00 Euro
Visagebühr für indische Staatsbürger 6,00 Euro
*Allgemeine Visagebühr betrifft Staatsbürger aus folgenden Ländern:
China, Brasilien, Indonesien, Vietnam, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Finnland, alle afrikanischen Länder sofern ein Visum notwendig ist sowie weitere Länder
 
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]

 
Kontakt:

Bei allgemeinen Visaanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die
Japan Visa Information Hotline (englisch)
0800-1815031 / 0080-1820576

Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragsstellung in unserem Büro haben, kontaktieren Sie uns bitte per
Telefon: 0211-1648-220 oder
Email: konsul@ds.mofa.go.jp *
 
*Beachten Sie bitte, dass je nach Arbeitsaufkommen die Mails nicht sofort beantwortet werden können. Sollten Sie eine Eilanfrage oder spezielle Anfragen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an uns zu wenden, da wir per Telefon direkt antworten und gegebenenfalls auftauchende Fragen mit Ihnen klären können. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und eine telefonische Erreichbarkeit an, damit wir uns gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen können.