Allgemeine Visa-Informationen
2023/4/12
Die folgenden Hinweise zu den Visumbestimmungen für Japan beruhen auf den Angaben des japanischen Justizministeriums und sind ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich. Über die endgültige Entscheidung bezüglich der Einreise seitens der japanischen Behörden vor Ort können wir generell keine verbindliche Aussage machen.
Folgende Punkte sind nach Angaben des Japanischen Außenministeriums Grundvoraussetzungen zur Erteilung eines Visums:
Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mehrmals in Japan einreisen möchten, können ein "multiple entry" Visum erhalten, vorausgesetzt die Antragsbedingungen sind erfüllt. Mit dem "multiple entry" Visum ist es möglich, nach Erhalt des Visums innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrmals in Japan einzureisen, ohne jedesmal ein neues Visum zu beantragen.
Informationen zur Visumbefreiung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können beim Japanischen Außenministerium eingesehen werden: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
Bitte beachten Sie, dass wir Visaanträge weder per Email noch per Post akzeptieren. Zur Beantragung eines Visums ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, ein Termin ist nicht notwendig. Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung sind von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr*.
*Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Sicherheitskontrolle unseren Gästebereich zwischen 11:30 - 13:00 schließen.
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestalten.
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie hier:
・Japanisches Außenministerium
・Japanische Einwanderungsbehörde
Reiseplan
Einladungsschreiben aus Japan
Garantieschreiben aus Japan
Der/die Antragsteller/in kann bis zu drei Monate vor geplanter Ankunft in Japan einen Visumantrag stellen, da die meisten Visa selbst drei Monate ab dem Ausstellungszeitpunkt für die Einreise gültig sind.
Sämtliche Gebühren müssen bar bezahlt werden. Es werden weder Kredit- noch Bankomatkarten akzeptiert.
Für deutsche Staatsbürger, die meisten EU-Bürger und russische Staatsbürger sowie US-Staatsbürger fallen keine Visagebühren an.
Informationen über eventuell anfallende Visagebühren:
*Allgemeine Visagebühr betrifft Staatsbürger aus folgenden Ländern:
China, Brasilien, Indonesien, Vietnam, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Finnland, alle afrikanischen Länder sofern ein Visum notwendig ist sowie weitere Länder
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]
Kontakt:
Bei allgemeinen Visaanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die
Japan Visa Information Hotline (englisch)
0800-1815031 / 0080-1820576
Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragsstellung in unserem Büro haben, kontaktieren Sie uns bitte per
Telefon: 0211-1648-220 oder
Email: konsul@ds.mofa.go.jp *
*Beachten Sie bitte, dass je nach Arbeitsaufkommen die Mails nicht sofort beantwortet werden können. Sollten Sie eine Eilanfrage oder spezielle Anfragen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an uns zu wenden, da wir per Telefon direkt antworten und gegebenenfalls auftauchende Fragen mit Ihnen klären können. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und eine telefonische Erreichbarkeit an, damit wir uns gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Folgende Punkte sind nach Angaben des Japanischen Außenministeriums Grundvoraussetzungen zur Erteilung eines Visums:
- Der Antragsteller ist in Besitz eines gültigen Reisepasses und ist berechtigt, in sein Heimatland oder das Land, für das er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, zurückzukehren.
- Die für die Antragstellung des Visums notwendigen Unterlagen sind vollständig und liegen im Original vor.
- Der Aufenthalt in Japan und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten, der zivile Status des Antragstellers und die Dauer des Aufenthalts müssen mit den im "Immigration Control and Refugee Recognition Act" (Kabinettbeschluss Nr. 39, 1951) festgelegten Bestimmungen zum Aufenthaltsstatus und zur Dauer des Aufenthaltes übereinstimmen.
- Die Bestimmungen von Artikel 5, Paragraph 1 des oben genannten Act dürfen nicht auf den Antragsteller zutreffen.
Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mehrmals in Japan einreisen möchten, können ein "multiple entry" Visum erhalten, vorausgesetzt die Antragsbedingungen sind erfüllt. Mit dem "multiple entry" Visum ist es möglich, nach Erhalt des Visums innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrmals in Japan einzureisen, ohne jedesmal ein neues Visum zu beantragen.
- Visumbefreiung (wegen Covid-19 gelten trotz Visumbefreiung weiterhin besondere Einreisemaßnahmen)
Informationen zur Visumbefreiung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können beim Japanischen Außenministerium eingesehen werden: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
- Visumpflicht und Visumantrag
Bitte beachten Sie, dass wir Visaanträge weder per Email noch per Post akzeptieren. Zur Beantragung eines Visums ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, ein Termin ist nicht notwendig. Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung sind von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr*.
*Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Sicherheitskontrolle unseren Gästebereich zwischen 11:30 - 13:00 schließen.
- Certificate of Eligibility
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestalten.
- Weitere Hinweise
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie hier:
・Japanisches Außenministerium
・Japanische Einwanderungsbehörde
- Formulare, die für einen Visumantrag erforderlich sind (je nach Kategorie nicht alle notwendig):
Reiseplan
Einladungsschreiben aus Japan
Garantieschreiben aus Japan
- Bearbeitungsdauer
Der/die Antragsteller/in kann bis zu drei Monate vor geplanter Ankunft in Japan einen Visumantrag stellen, da die meisten Visa selbst drei Monate ab dem Ausstellungszeitpunkt für die Einreise gültig sind.
- Visumgebühren
Sämtliche Gebühren müssen bar bezahlt werden. Es werden weder Kredit- noch Bankomatkarten akzeptiert.
Für deutsche Staatsbürger, die meisten EU-Bürger und russische Staatsbürger sowie US-Staatsbürger fallen keine Visagebühren an.
Informationen über eventuell anfallende Visagebühren:
Visagebühren (Stand April 2023) | |
Allgemeine Visagebühr* | 21,00 Euro |
Visagebühr für indische Staatsbürger | 6,00 Euro |
China, Brasilien, Indonesien, Vietnam, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Finnland, alle afrikanischen Länder sofern ein Visum notwendig ist sowie weitere Länder
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]
Kontakt:
Bei allgemeinen Visaanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die
Japan Visa Information Hotline (englisch)
0800-1815031 / 0080-1820576
Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragsstellung in unserem Büro haben, kontaktieren Sie uns bitte per
Telefon: 0211-1648-220 oder
Email: konsul@ds.mofa.go.jp *
*Beachten Sie bitte, dass je nach Arbeitsaufkommen die Mails nicht sofort beantwortet werden können. Sollten Sie eine Eilanfrage oder spezielle Anfragen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an uns zu wenden, da wir per Telefon direkt antworten und gegebenenfalls auftauchende Fragen mit Ihnen klären können. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und eine telefonische Erreichbarkeit an, damit wir uns gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen können.