Informationen zu Importbestimmungen für Lebensmittel, Medikamente, und Tiere
Fragen dazu solltenan die unten genannten Stellen gerichtet werden.
Lebensmitteln Medikamente Tiere
Einfuhr von Lebensmitteln nach Japan
〇Bringing animal products into Japan from overseas (Flyer) (Animal Quarantine Service, Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries)
Es ist verboten, tierische Produkte wie Wurst und Fleisch oder Produkte, die diese Zutaten enthalten, zu versenden oder einzuführen.
〇 Plant Protection Station (Flyer) (Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries)
Viele frische oder verarbeitete Obst- und Gemüseprodukte dürfen nicht nach Japan mitgenommen werden; solche Waren müssen vor der Einfuhr generell einer Pflanzengesundheitskontrolle unterzogen werden und ein Pflanzengesundheitszeugnis erhalten. Frisches Obst und Gemüse sowie getrocknete Nüsse müssen bei der Ankunft deklariert und in der Pflanzenschutzstation am Flughafen kontrolliert werden. Getrockneter und verarbeiteter loser Tee und Teebeutel sowie getrocknete Gewürze und Trockenfrüchte in Einzelhandelsverpackungen unterliegen nicht der Kontrolle.
Mitnahme von Medikamenten nach Japan
Allgemeine Informationen:
Importing or Bringing Medication into Japan for Personal Use (Ministry of Health, Labour and Welfare)
Sie können bis zu einem Monatsvorrat an verschreibungspflichtigen Medikamenten und zwei Monatsvorräte an Apothekenmedikamenten ohne Antrag einführen.
Bitte prüfen Sie unter dem oben genannten Link, ob Sie für die Einfuhr der Medikamente oder der Menge eine Genehmigung benötigen, und stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag: https://impconf.mhlw.go.jp/aicpte/page/login.jsp?lang=en („Create Account“)
Wenn Sie Ihre verschriebenen Betäubungsmittel und Psychopharmaka nach Japan einführen, müssen Sie bei der japanischen Regierung eine Genehmigung beantragen und erhalten, bevor Sie Ihr Land verlassen.
Einzelheiten zum Antrag auf Einfuhr von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka finden Sie unter: http://www.ncd.mhlw.go.jp/en/index.html
Mitnahme von Tieren
○ Einfuhr- und Ausfuhrquarantäne für andere Tiere
(Animal Quarantine Service, Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries)
Hunde und Katzen müssen in der Regel unmittelbar nach ihrer Ankunft in Japan einer Einfuhrquarantäne unterzogen werden.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Büros des Tierquarantänedienstes.
○ Meldesystem für die Einfuhr von Tieren (Ministry of Health, Labour and Welfare)
○ Übersicht über das Meldesystem (PDF)
Bei bestimmten Tieren ist bei ihrer Einfuhr nach Japan eine entsprechende Anmeldung beim Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales erforderlich.
Hunde, Katzen und Geflügel fallen nicht unter dieses Meldesystem. Sie müssen jedoch bei den Tierquarantänestationen des Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei angemeldet und unter Quarantäne gestellt werden.