Allgemeine Visa-Informationen

2018/10/26
Die folgenden Hinweise zu den Visumbestimmungen für Japan beruhen auf den Angaben des japanischen Justizministeriums und sind ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich. Über die endgültige Entscheidung bezüglich der Einreise seitens der japanischen Behörden vor Ort können wir generell keine verbindliche Aussage machen.
 
Folgende Punkte sind nach Angaben des Japanischen Außenministeriums Grundvoraussetzungen zur Erteilung eines Visums:
 
  • Der Antragsteller ist in Besitz eines gültigen Reisepasses und ist berechtigt, in sein Heimatland oder das Land, für das er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, zurückzukehren.
  • Die für die Antragstellung des Visums notwendigen Unterlagen sind vollständig und liegen im Original vor.
  • Der Aufenthalt in Japan und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten, der zivile Status des Antragstellers und die Dauer des Aufenthalts müssen mit den im "Immigration Control and Refugee Recognition Act" (Kabinettbeschluss Nr. 39, 1951) festgelegten Bestimmungen zum Aufenthaltsstatus und zur Dauer des Aufenthaltes übereinstimmen.
  • Die Bestimmungen von Artikel 5, Paragraph 1 des oben genannten Act dürfen nicht auf den Antragsteller zutreffen.
 
Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen mehrmals in Japan einreisen möchten, können ein "multiple entry" Visum erhalten, vorausgesetzt die Antragsbedingungen sind erfüllt. Mit dem "multiple entry" Visum ist es möglich, nach Erhalt des Visums innerhalb der Gültigkeitsdauer mehrmals in Japan einzureisen, ohne jedesmal ein neues Visum zu beantragen.
 
 
  1. Visumbefreiung
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Einreise als Touristen für die Dauer von 90 Tagen kein Visum. Zur Einreise ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses ausreichend. (Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein, nicht aber für die gesamte Dauer des Aufenthaltes.) Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde in Japan besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltsdauer für weitere 90 Tage verlängern zu lassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Pflicht, auszureisen.
 
Informationen zur Visumbefreiung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können beim Japanischen Außenministerium eingesehen werden: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
 
  1. Visumpflicht und Visumantrag
Für alle nicht-touristischen Aufenthalte in Japan besteht eine Visumpflicht. Da der Status und die für den Visumsantrag einzureichenden Dokumente je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich diesbezüglich rechtzeitig auf unserer Internetseite zu informieren bzw. sich telefonisch mit unserer Konsularabteilung in Verbindung zu setzen.
 
Bitte beachten Sie, dass wir keine Visaanträge weder per Email noch Post akzeptieren. Zur Beantragung eines Visums ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, kein Termin ist nicht notwendig. Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung sind von Montag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr*.
*Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Sicherheitskontrolle unseren Gästebereich zwischen 11:30 - 13:00 schließen.
 
  1. Certificate of Eligibility
Neben dem traditionellen Verfahren, bei dem die japanische Auslandsvertretung den Antrag und die Dokumente entgegennimmt, gibt es ein zweites Verfahren über das "Certificate of Eligibility" (zairyû shikaku nintei shômeisho).
 
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei der Einreise nach Japan einfacher und schneller gestalten.   
 
  1. Weitere Hinweise
Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie hier:
 ・Japanisches Außenministerium
 Japanische Einwanderungsbehörde
 
  1. Formulare, die für einen Visumantrag erforderlich sind:
 Visumantragsformular / Visa application form (Visa Application.pdf)
 Reiseplan / Schedule of Stay (Outline of Intended Activities.pdf)
 Einladungsformular /Invitation Form (Invitation Letter.pdf)
 Garantiebrief-Formblatt / Letter of Guarantee (Letter of Guarantee.pdf)
 Formular für das Working Holiday Visum: Lebenslauf (Resume.pdf)
 
  1. Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit eines Visumantrags hängt von der Situation des/der Antragstellers/in ab. Im Allgemeinen dauert diese etwa 1 Woche, vorausgesetzt, sämtliche Antragsdokumente sind in Ordnung. Es gibt allerdings Fälle, in denen es mehrere Wochen dauern kann, bis die Anträge fertig bearbeitet sind und das Visum ausgestellt werden kann.
Der/die Antragsteller/in kann bis zu drei Monate vor geplanter Ankunft in Japan einen Visumantrag stellen, da das Visum selbst drei Monate ab dem Ausstellungszeitpunkt gültig ist.
 
  1. Visumgebühren
Die Gebühr hängt von der Staatsangehörigkeit des/der Antragstellers/in ab.
Sämtliche Gebühren müssen bar bezahlt werden. Es werden weder Kredit- noch Bankomatkarten akzeptiert.
 
Für deutsche Staatsbürger, für die meisten EU-Bürger und russische Staatsbürger sowie US-Staatsbürger fallen keine Visagebühren an.
 
Informationen über eventuell anfallende Visagebühren:
 
Visagebühren (Stand April 2018)
Allgemeine Visagebühr* 24,00 Euro
Visagebühr für indische Staatsbürger 7,00 Euro
*Allgemeine Visagebühr betrifft z.B. Staatsbürger aus folgenden Ländern:
China, Brasilien, Indonesien, Vietnam, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Finnland, alle afrikanischen Länder sofern ein Visum notwendig ist sowie weitere Länder
 
Visumantragsformular und andere Dokumente [Englisch]
Weitere Informationen [Englisch]
 
Kontakt:
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per
Telefon: 0211-1648-220 oder
Email: konsul@ds.mofa.go.jp *
*Beachten Sie bitte, dass je nach Arbeitsaufkommen die Mails nicht sofort beantwortet werden können. Sollten Sie eine Eilanfrage oder spezielle Anfragen haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an uns zu wenden, da wir per Telefon direkt antworten und gegebenenfalls auftauchende Fragen mit Ihnen klären können.