FAQ

2022/10/18
Ich möchte für einen Kurzaufenthalt nach Japan reisen. Benötige ich ein Visum dafür?
Das kommt auf den Zweck der Reise und auf Ihre Nationalität an. Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen, etc. kein Visum, solange der Aufenthalt die Dauer von 90 Tagen nicht überschreitet und keine Bezahlung von japanischer Seite für die Tätigkeiten in Japan erfolgt. Eine Liste der Nationalitäten, die kein Visum für touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen etc. für die Dauer von bis zu 90 Tagen benötigen, finden Sie hier: https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html
 
Wie kann ich ein Visum für Japan beantragen?
Für die Beantragung ist es notwendig, dass Sie persönlich mit Ihrem Reisepass, dem Antragsformular, dem Passfoto und den weiteren dem Reisezweck entsprechenden Unterlagen in das Japanische Generalkonsulat in Düsseldorf kommen. Postalische Anträge können wir leider nicht akzeptieren.
 
Benötige ich einen Termin für die Beantragung eines Visums?
Nein, wir vergeben keine Termine, sodass wir Sie bitten, uns während unserer Öffnungszeiten mit den notwendigen Unterlagen zu besuchen.
Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung sind von Montag bis Freitag außer Feiertage jeweils von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr*.
*Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Sicherheitskontrolle unseren Gästebereich zwischen 11:30 - 13:00 schließen.
 
Muss ich persönlich zur Beantragung des Visums erscheinen?
Grundsätzlich bitten wir alle Antragssteller, persönlich vorbeizukommen, damit eventuelle Fragen direkt vor Ort geklärt werden können. Sollte es durch gewisse Umstände nicht möglich sein, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen und zum Abgleich den Ausweis der bevollmächtigten Person. Gleiches gilt für die Abholung des Visums.
 
Kann ich mein Visum zugeschickt bekommen?
Eine Zusendung des Visums ist möglich, sofern keine Visagebühren anfallen (z.B. für deutsche Staatsangehörige). Wenn Sie per Post Ihren Reisepass mit dem Visum erhalten möchten, bitten wir Sie, bei Beantragung des Visums einen adressierten und frankierten Rückumschlag abzugeben. Beachten Sie bitte, dass das Generalkonsulat keine Verantwortung für etwaige Vorkommnisse auf dem Postweg übernehmen kann. 
 
Bevor ich nach Japan reise, werde ich andere Länder bereisen. Kann ich dennoch das Visum für Japan in Düsseldorf beantragen?
Ja, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und in Nordrhein-Westfalen einen ständigen Wohnsitz haben, ist ein Antrag in Düsseldorf möglich. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, die Nachweise für alle Flüge zwischen Deutschland und Japan vorzulegen.
 
Wie lange ist das Visum gültig?
Generell ist eine Einreise innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Visums erforderlich (mit wenigen Ausnahmen). Die mögliche maximale Aufenthaltsdauer in Japan nach Einreise ist je nach Zweck und Plan unterschiedlich.
 
Welcher Betrag ist bei dem finanziellen Nachweis für das japanische Visum erforderlich?
Eine genaue Antwort ist nicht möglich, da wir anhand der gesamten Dokumente entscheiden, ob die erbrachten Nachweise für die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes ausreichend sind.
 
Wieviele leere Seiten in meinem Reisepass benötige ich für die Beantragung eines Visums?
In der Regel muss eine Doppelseite freibleiben, damit wir das Visum für Sie ausstellen können: Eine Seite wird das Visum einnehmen, außerdem wird Ihnen die Einwanderungsbehörde in Japan bei der Einreise und Ausreise jeweils einen Stempel in den Reisepass geben. Wenn keine Seiten mehr im Reisepass frei sein sollten, ist die Beantragung eines Reisepasses zuvor notwendig.
 
Wie lange muss der Reisepass nach der Japanausreise noch gültig sein?
Es ist ausreichend, wenn der Reisepass für den gesamten Aufenthalt in Japan gültig ist. Da sich jedoch diese Regelung je nach Land unterscheiden kann, empfehlen wir, sich bei den jeweiligen Botschaften bzw. Konsulaten vorher zu informieren, wenn Sie vorher bzw. nachher andere Länder bereisen werden.
 
Wie erhalte ich ein Certificate of Eligibility?
Das Certificate of Eligibility muss vor der Beantragung des Visums bei der Immigrationsbehörde in Japan ausgestellt werden. Dazu ist es erforderlich, dass sich Ihre Kontaktperson (z.B. Arbeitsgeber, Praktikumsgeber, Universität, etc.) in Japan bei der zuständigen Immigrationsbehörde das Dokument beanträgt. Da dieser Prozess teilweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, sich frühzeitig darum zu kümmern.
 
Ich besitze einen deutschen Reisepass, lebe allerdings nicht in Deutschland. Kann ich das Working Holiday Visum trotzdem in Düsseldorf beantragen?
Das Working Holiday Visum für deutsche Staatsangehörige kann nur von den japanischen Auslandsvertretungen in Deutschland ausgestellt werden. Wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen sind und dennoch das Working Holiday Visum bei uns beantragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Vorfeld telefonisch unter der Nummer 0211-1648220.